Im Sterbefall

Grundsätzlich muss jeder Verstorbene einer Totenbeschau unterzogen werden. Tritt der Tod zuhause ein, ist der Sprengelarzt zuständig, im Krankenhaus übernimmt der zuständige Stationsarzt diese Aufgabe. Nach Freigabe durch den Beschauarzt kann die Überführung in den gewünschten Friedhof oder in das Krematorium durchgeführt werden.

Bei ungeklärter Todesursache oder bei Todesfällen von strafbarer Handlung bzw. Verdacht auf Fremdverschulden ergeht eine Meldung an die Exekutive, die ein behördliches Verfahren zur Klärung der Todesursache bis hin zur Obduktion einleitet.

Formalitäten im Todesfall

Bei einem Sterbefall übernehmen wir für Sie die Beurkundung bei den zuständigen Standesämtern. Dazu benötigen wir:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • bei Geschiedenen das Scheidungsdekret
  • ggf. Versicherungspolizze (original)

Im nächsten Schritt beraten wir Sie zu den verschiedenen Bestattungsformen, wie:

  • Erdbestattung
  • Kremation
  • Urnenbestattungen
  • Urnenbeisetzung im Waldfriedhof
  • Urnenbeisetzung im eigenen Garten
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